MELDESYSTEM FÜR WHISTLEBLOWING-VERSTÖSSE

BERECHTIGTE PERSONEN ZUR EINREICHUNG EINER MELDUNG:

Berechtigte Personen zur Einreichung eines Whistleblowing-Berichts sind:

  • Kunden
  • Unternehmer (Personen mit administrativen, leitenden, überwachenden oder repräsentativen Funktionen)
  • Mitarbeiter (umfasst alle Mitarbeiter)
  • Ehemalige Mitarbeiter
  • Lieferanten
  • Andere 

Gemäß externer Vorschriften stellt GFL Cosmetics die Vertraulichkeit der persönlichen Daten des Informanten sicher sowie den Schutz vor etwaigen Vergeltungsmaßnahmen professioneller, vertraglicher oder organisatorischer Art und vor jeglichem Handeln oder Unterlassen, das eine Form der Vergeltung, Bestrafung oder direkten oder indirekten Diskriminierung gegen sie darstellen könnte, aus Gründen, die direkt oder indirekt mit dem gemeldeten Vorfall zusammenhängen. Schutzmaßnahmen werden auch auf beteiligte Dritte ausgedehnt.

ARTEN VON VERSTÖSSEN, DIE GEMELDET WERDEN KÖNNEN:

Verstöße, die gemeldet werden können, umfassen Verhaltensweisen, Handlungen oder Unterlassungen, die das öffentliche Interesse oder die Unternehmensintegrität beeinträchtigen.

Verstöße können in folgende Kategorien unterteilt werden:

  • Verstöße gegen nationale und europäische Vorschriften, die Straftaten in folgenden Bereichen umfassen: öffentliche Aufträge; Finanzdienstleistungen, -produkte und -märkte einschließlich Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung; Produktsicherheit und -konformität; Verkehrssicherheit; Umweltschutz; Strahlenschutz und nukleare Sicherheit; Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und -wohl; öffentliche Gesundheit; Verbraucherschutz; Datenschutz und persönlicher Datenschutz sowie Netzwerk- und Informationssicherheit;
  • Verstöße gegen europäische Vorschriften, einschließlich: i) Handlungen oder Unterlassungen, die die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigen; ii) Handlungen und Unterlassungen, die den Binnenmarkt betreffen; iii) Handlungen und Verhaltensweisen, die den Zweck oder die Ziele der Unionsakte in den oben genannten Bereichen untergraben;
  • Verstöße gegen nationale Vorschriften, einschließlich Verwaltungs-, Rechnungs-, Zivil- oder Straftaten;
  • Verstöße gegen regulatorische Instrumente oder Akte, die sich auf Tatsachen oder Verhaltensweisen beziehen, die der übernommenen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte von Einzelpersonen oder Gemeinschaften entgegenstehen (oder im Widerspruch stehen) und den folgenden Kategorien zuzuordnen sind: (i) Gesundheit, Sicherheit und Wohlergehen lokaler Gemeinschaften; (ii) Verletzung der Rechte von Arbeitnehmern; und (iii) Arbeits- und Gesundheitsschutz.

WIE MAN EINE MELDUNG EINREICHEN KANN:

A) Meldung über eine digitale Plattform

Unser internes System ermöglicht es, eine Meldung über eine dedizierte digitale Plattform einzureichen, die unter folgendem Link verfügbar ist: GFL SA - Complaints

B) Mündliche Meldung über ein direktes Treffen

Es ist möglich, eine Meldung zu machen, indem man ein direktes Treffen mit dem Melde-Management-Komitee beantragt. Um einen Termin zu vereinbaren, verwenden Sie immer die dedizierte digitale Plattform:  GFL SA - Complaints