BERECHTIGTE PERSONEN ZUR EINREICHUNG EINER MELDUNG:
Berechtigte Personen zur Einreichung eines Whistleblowing-Berichts sind:
Gemäß externer Vorschriften stellt GFL Cosmetics die Vertraulichkeit der persönlichen Daten des Informanten sicher sowie den Schutz vor etwaigen Vergeltungsmaßnahmen professioneller, vertraglicher oder organisatorischer Art und vor jeglichem Handeln oder Unterlassen, das eine Form der Vergeltung, Bestrafung oder direkten oder indirekten Diskriminierung gegen sie darstellen könnte, aus Gründen, die direkt oder indirekt mit dem gemeldeten Vorfall zusammenhängen. Schutzmaßnahmen werden auch auf beteiligte Dritte ausgedehnt.
ARTEN VON VERSTÖSSEN, DIE GEMELDET WERDEN KÖNNEN:
Verstöße, die gemeldet werden können, umfassen Verhaltensweisen, Handlungen oder Unterlassungen, die das öffentliche Interesse oder die Unternehmensintegrität beeinträchtigen.
Verstöße können in folgende Kategorien unterteilt werden:
WIE MAN EINE MELDUNG EINREICHEN KANN:
A) Meldung über eine digitale Plattform
Unser internes System ermöglicht es, eine Meldung über eine dedizierte digitale Plattform einzureichen, die unter folgendem Link verfügbar ist: GFL SA - Complaints
B) Mündliche Meldung über ein direktes Treffen
Es ist möglich, eine Meldung zu machen, indem man ein direktes Treffen mit dem Melde-Management-Komitee beantragt. Um einen Termin zu vereinbaren, verwenden Sie immer die dedizierte digitale Plattform: GFL SA - Complaints
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